Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.alkoholfrei-sport-geniessen.de

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.alkoholfrei-sport-geniessen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Webanwendung ist nicht vollständig barrierefrei, damit werden die Anforderungen der BITV 2.0 nicht vollständig erfüllt.

Hinweis: Einige Bereiche sind besonders zugänglich und entsprechen weitestgehend der BITV 2.0.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem Prüfergebnis vom 15. Mai 2023. Die Webanwendung wurde nach höchstmöglichem Maß getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien und sind gekennzeichnet. Im Rahmen der Überprüfung wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:

Barrieren:

  • Unsichtbare Tabstop nach dem Logo-Tabstop
  • unsichtbare erreichbare Tabstops nach der Brotkrumenpfad-Navi
  • Der Javascript-Datenpicker lässt sich nicht per Tastatur erreichen und Bedienen
  • Fehlende Tastaturhervorhebung bei verschiedenen Slider-Buttons und auch beim Stop-Button des Newstickets "„Alkoholfrei Sport genießen“ in Zahlen"

Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Die hier aufgeführten Barrieren konnten bereits umfassend behoben werden. Eine erneute Prüfung der Barrierefreiheit dieser Website steht noch aus. 

Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2023 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.alkoholfrei-sport-geniessen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: 0221 8992-0

Fax: 0221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: 030 18527-2805
Fax: 030 18527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de